Führerscheinklassen
Folgende Führerscheinklassen bieten wir an:
Fahrerlaubnisklasse B - PKW-Klasse B
Klasse B196 - Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann künftig mit der Schlüsselzahl für Fahrzeugkombinationen erteilt werden.
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort kann die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW gefahren werden. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Führerscheinklasse B78 - PKW nur Automatik
Was darf ich damit fahren? (Klasse B78) · Alle Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe (außer Motorräder / Trikes)
Was darf ich damit fahren? Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins. Es dürfen
alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, egal ob Schaltung oder Automatik.
Fahrerlaubnisklasse A - Motorrad
Fahrerlaubnisklasse A2 -leistungsbeschränkte Motorradklasse
Motorradklasse A1 - Leichtkraftrad
Motorradklasse A1 - Direkteinsteiger-Klasse A
Motorradklasse A80 - Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.
Motorradklasse B196 - ermöglicht es Inhabern eines PKW-Führerscheins (Klasse B), leichte Krafträder (125 ccm, max. 11 kW Leistung) ohne zusätzliche Prüfung zu fahren.